Integration an der Zille-Grundschule
An unserer Schule sollen alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft, Muttersprache und Unterschieden in der körperlichen Vitalität und der allgemeinen Leistungsfähigkeit die Chance erhalten, eine ihren Interessen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten entsprechende Bildung zu erhalten.
Dabei lassen wir uns von folgenden Grundgedanken leiten:
- Jedes Kind ist anders und hat seine eigene Entwicklung. Diese Verschiedenheit ist zu respektieren und muss Grundlage des gemeinsamen Lernens werden.
- Alle Kinder haben Anspruch auf die für ihre individuelle Entwicklung notwendige Förderung. Dies gilt in gleichem Maße für Kinder mit speziellen Lernproblemen wie für besonders schnell lernende Kinder.
- Zunehmend mehr Kinder wachsen in Kleinfamilien und als Einzelkinder auf. Die Schule wird dadurch für Kinder im Grundschulalter zum wichtigsten sozialen Erfahrungsraum. Wichtig ist, dass schulischer und außerschulischer Erfahrungsraum auch räumlich eine Einheit bilden.
Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Zielstellung:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen sich ihren eigenen Begabungen und ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechend entwickeln können. Sie sollen lernen, alle individuellen Fähigkeiten auszuschöpfen, selbstständig Hilfen anzunehmen aber auch zu suchen, ihre Schwächen zu akzeptieren und sich als Persönlichkeit in den Klassenverband einzubringen.
Die Mitschüler lernen, Schüler mit höherem Förderbedarf zu tolerieren, als Mitglied des Klassenverbandes anzunehmen, mit diesen Schülern zu kooperieren und ihnen bei der Bewältigung des Schulalltags zu helfen.
Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet die Kinder durch individuelle Hilfen, um für sie ein hohes Maß an schulischer Eingliederung und selbständige Lebensgestaltung zu erlangen.
Die sonderpädagogische Förderung orientiert sich an der individuellen und sozialen Situation des Kindes. Sie basiert auf der Grundlage des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Formen der Integration:
Bei zielgleicher Integration werden Schüler nach den für die Grundschule geltenden Rahmenplänen unterrichtet. Für den Unterricht, die Leistungsbeurteilung, die Versetzung und die Zeugnisse finden die Vorschriften für die Grundschule Anwendung. Organisatorische Erleichterungen und methodische Veränderungen sind zulässig, soweit die Art der Behinderung es erfordert. Lernziele und Leistungsanforderungen müssen erfüllt werden.
Äußere und innere Formen der Differenzierung und Individualisierung entsprechen den in den verschiedenen Erfahrungs– und Entwicklungsbereichen sehr unterschiedlichen Förderbedürfnissen der Schüler. Die Leistungsbeurteilung wird zunächst der individuellen Förderung untergeordnet. Sie orientiert sich allerdings zunehmend an den Anforderungen der Grundschule. Bei Leistungsanforderungen und –kontrollen darf den Schülern aufgrund der Beeinträchtigungen kein Nachteil entstehen. Erforderlichenfalls wird ein Nachteilausgleich zum Beispiel durch Zulassen oder Bereitstellen von Hilfen oder die Gewährung einer Zeitzugabe geschaffen. Schüler mit Lernbehinderung, geistiger Behinderung und Schwermehrfachbehinderung werden zieldifferent integriert. Lernziele und Leistungsanforderungen richten sich in den Fächern, in denen die Leistungsanforderungen der allgemeinen Schule nicht erfüllt werden können, nach denen der entsprechenden Sonderschule. Diese Schüler rücken bis in die Klassenstufe 6 jeweils mit Beginn eines Schuljahres in die nächst höhere Klassenstufe auf. Für Schüler mit Lernbehinderung wird eine Wiederholung der bisherigen Klassenstufe nur angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass danach keine sonderpädagogische Förderung mehr benötigt wird.
Die Akzeptanz der Verschiedenheit ist ein wesentliches Merkmal des integrativen Unterrichts. Der Unterricht wird durch das Team, den Klassen– oder Fachlehrer so gestaltet, dass alle Kinder im Rahmen ihrer individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten gefördert und gefordert werden. Fördermaßnahmen werden auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers abgestimmt. Ergänzend zum binnendifferenzierten Unterricht werden klassenübergreifend temporäre Lerngruppen gebildet, Räume für Kleingruppen oder äußere Differenzierungsmaßnahmen stehe zur Verfügung.
Im Schuljahr 07/08 lernen ca.400 Schüler an unserer Schule, davon 30 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, das sind ca. 8% der Schülerschaft.
Die Förderschwerpunkte der Integrationskinder sind folgendermaßen verteilt: 4 x Sprache, 3 x Körperbehinderung, 5 x Hören, 8 x Lernen, 9 x emotionale und soziale Entwicklung, 1 Autist.
Für die sonderpädagogische Förderung stehen in diesem Schuljahr vier Ambulanzlehrer aus den Förderzentren Hören (02S03 Frau Beyer 4h, Frau Wojtuschak 6h), Körperbehinderung (11S07 Frau Adam 5h) und Sprache (02S02 Frau Dunker 2h), zwei schulinterne Sonderpädagoginnen sowie zwei Schulhelferinnen (Frau Freitag 25h, Frau Richter 29h) zur Verfügung.
Aufgaben der Sonderpädagoginnen der Zille - Grundschule:
- Erstellung von sonderpädagogischen Fördergutachten in den Bereichen Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung,
- Durchführung von Intelligenztests, Beobachtungen problematischer Kinder und Hospitationen, Beratungen der Kolleginnen und der Eltern,
- Beratung von Kollegen:
• bei der Führung der sonderpädagogischen Förderbögen,
• bei der Erstellung von Förderplänen,
• Aufzeigen von Möglichkeiten der Unterstützung bei Kindern mit Problemen,
• Teilnahme an Elterngesprächen, Klassenkonferenzen und Teamsitzungen,
• Hilfe bei der Zusammenstellung der Unterlagen für die Einberufung von Feststel-
lungsverfahren,
- Erfassung des Standes an Integrationskindern und der Kinder, die überprüft werden sollen,
- Koordination der termingerechten Bearbeitung der Anträge auf Feststellungsverfahren,
- Erstellung von sonderpädagogischen Einschätzungen der Integrationskinder, die zusätzliche Hilfen brauchen oder die Schule wechseln,
- Schullaufbahnberatung mit zuständigen Sonderpädagogen der Sek 1 für Eltern von Integrationskindern,
- Vorbereitung und Teilnahme an Schulhilfekonferenzen und Zusammenarbeit mit den entsprechenden außerschulischen Institutionen, psychosozialen Einrichtungen, Ärzten und Therapeuten,
- enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung in sonderpädagogischen Fragen, wie z.B. der Beantragung von Schulhelferstunden oder der Erfassung von Schulanfängern, bei denen die Schulärztin Probleme benennt, die das entsprechende Kind beim Lernen be-hindern könnte, um rechtzeitig Hilfemaßnahmen koordinieren zu können,
- regelmäßiger fachlicher Austausch und Beratung der an der Schule tätigen Sonderpädagoginnen untereinander, mit den Ambulanzlehrerinnen aus den Förderzentren und Frau Blenk vom Schulpsychologischen Dienst,
- Teilnahme an den Fachkonferenzen Lernen und emotionale und soziale Entwicklung des Bezirks Friedrichshain/Kreuzberg,
- Auseinandersetzung mit der Grundschulordnung unter dem Aspekt sonderpädagogischer Förderung, der VO Sonderpädagogik und des Rahmenplanes für die Lernbehindertenschule,
- Organisation und Durchführung von Entwicklungstherapeutischem Unterricht in temporären Gruppen der Klassenstufen eins und zwei in Kooperation mit Frau Haack,
- Überprüfungen auf Dyskalkulie und Hochbegabung im Auftrag der Schulpsychologie.